Von Herbert Benz, Polizeikommissär
Chef Verwaltungsdienst

Herrlich – aber aufgepasst !

Das Schwimmen im Rhein wird immer beliebter. An heissen Sommertagen sind es Hunderte, die bachab schwimmen, den Münsterhügel an sich vorbeiziehen lassen und die Strömung geniessen. Und wer so richtig „aagfrässe“ ist, der verzichtet auch im Winter nicht auf den täglichen Schwumm im Rhein. Diese kälteunempfindlichen Zeitgenossen sind allerdings praktisch ausnahmslos erfahrene Schwimmer, die wissen, wo eventuelle Gefahren lauern und wie man ihnen begegnet. Es gibt auch eine ganze Menge sorgloser Menschen, die nur einigermassen schwimmen können und keine Gefahren kennen...bis es dann eben zu spät ist.

Das Schwimmen im Rhein kann entweder ein beglückendes Erlebnis sein...oder lebensgefährlich. Mir unvergesslich sind immer noch die Schwimmtests mit erfahrenen Tauchern, welche die Kantonspolizei Basel-Stadt vor einigen Jahren nach einem tödlichen Badeunfall im Hinterwasser des mittleren Pfeilers der Eisenbahnbrücke unternommen hat. Den durchtrainierten Polizeitauchern drehte es an dieser Stelle zuerst die Beine, und dann zog es sie fünf Meter in die Tiefe. Sie erreichten die Wasseroberfläche erst wieder mit Hilfe ihrer aufgeblasenen Notwesten. Ein „gewöhnlicher“ Schwimmer hat an dieser Stelle keine Chance – die gefährlichen Wasserwirbel im „Neer“, dem Fachausdruck für Hinterwassser, ziehen ihn unweigerlich in die Tiefe. Diese besondere Gefahrenstelle ist zwar signalisiert, noch besser ist es allerdings, die Eisenbahnbrücke gar nicht zu unterschwimmen. Und wenn es schon sein muss, dann nur in Ufernähe!

Ganz generell gilt – Rheinschwimmer/innen meiden alle Brückenpfeiler und inbesondere deren Bug- und Hinterwasser. Und wenn wir schon bei den Gefahren sind: Der Rhein ist stark befahren. Da tummeln sich nicht nur Freizeitkapitäne mit Motorbooten, Wasserfahrer, Kanuten und Ruderer – der Rhein ist auch eine von der Grosschifffahrt stark befahrene Wasserstrasse. Auf ihrer Talfahrt sind diese grossen Schiffe sehr schnell und kommen leise von hinten. Deshalb schwimmt man nicht in den Schiffahrtsrinnen sondern eher am Ufer – idealerweise auf der Kleinbasler Seite. Auch das Schwimmen vom einem Ufer zum anderen ist mit Gefahren verbunden. Talwärts fahrende Schiffe können nicht ausweichen! Deshalb empfiehlt es sich ständig Umschau zu halten. Zudem gilt auch beim Baden im Rhein die Grundregel „Sehen und gesehen werden!“. Je nach Sonneneinstrahlung und Blendwirkung werden die Schwimmerinnen und Schwimmer von den Schiffs- und Bootsführern nicht oder erst spät erkannt. Eine möglichst grellfarbene Badekappe oder ein signalfarbener Kleidersack tut hier gute Dienste.

Ohne Verbote geht es leider nicht ganz. So darf man in den Hafenbecken, und längs der Ufer des Hafengebietes ebensowenig baden wie in der Stauhaltung des Kraftwerkes Birsfelden und unterhalb des Stauwehrs. Gefährlich und darum verboten ist das Springen von den Brücken, weil nicht nur Schiffe unter der Brücke durchfahren, sondern auch plötzlich Schwimmer auftauchen – schon manche „Mutprobe“ hat so mit einem Unfall geendet, Generell verboten ist das Sich-treiben-Lassen auf Luftmatratzen und Luftschläuchen und das Betreten von Landungstegen und Fischergalgen. Baden im Rhein ist nur etwas für gute Schwimmerinnen und Schwimmer und auch wenn es noch so schön ist: Kleinkinder mit „Flügeli“ haben im Rhein nichts zu suchen. Und noch eine letzte wichtige Empfehlung: „Schwimme nie allein !“ So kann man sich im Notfall helfen und mit anderen macht es erst noch mehr Spass!

Werden all‘ diese Empfehlungen befolgt, wird das Schwimmen im Rhein zum herrlichen und unfallfreien Sommervergnügen.


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Kantonspolizei Basel-Stadt 2000

Das Rhytaxi begleitet die Rheinschwimmer als Sicherungsboot!

Foto: BAZ